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   LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16 (https://dejure.org/2017,27066)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16 (https://dejure.org/2017,27066)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2017 - 6 Sa 1758/16 (https://dejure.org/2017,27066)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitsunfähigkeit angedroht - Kündigung des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Androhung der Krankschreibung; Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 67 Abs. 4
    Wirksamkeit der verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Androhung der Krankschreibung im Falle der Einteilung zum Dienst am Silvestertag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16
    Diese verbietet es, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen (BAG 05.11.1992 - 2 AZR 147/92, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143) .

    38 aa) Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt jedoch in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (vgl. bereits BAG 05.11.1992 - 2 AZR 147/92 - aaO; BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4) .

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16
    Auch eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gem.§ 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers kann eine Kündigung rechtfertigen (BAG 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 20 ; BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24 mwN , NZA 2016, 540-547 ) .

    Eine Kündigung scheidet dagegen aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 31.07.2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 19 - Rn. 19 ; BAG 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 - aaO) .

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16
    38 aa) Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt jedoch in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (vgl. bereits BAG 05.11.1992 - 2 AZR 147/92 - aaO; BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4) .
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16
    Da der wichtige Grund zur Kündigung in der ausdrücklich oder konkludent erklärten Bereitschaft des Arbeitnehmers zu sehen ist, sich die begehrte Freistellung notfalls durch eine in Wahrheit nicht vorliegende Arbeitsunfähigkeit zu verschaffen, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Arbeitnehmer später(zufällig)tatsächlich erkrankt oder nicht (BAG 12.03.2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 24 mwN, NZA 2009, 779-783 ).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16
    Darüber hinaus ist die Gegenpartei gehalten, einen abweichenden Gesprächsverlauf insgesamt darzulegen und darf sich nicht isoliert auf einfaches Bestreiten von Gesprächsteilen beschränken ( vgl. nur BAG 04.05.2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 44, NZA 2013, 137-142 ).
  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16
    Betreibt die Arbeitgeberin, wie vorliegend die Beklagte, aus eigenem Antrieb wegen anderer Gründe die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist eine solche Druckausübung Dritter nur im Rahmen der Interessenabwägung zu Gunsten der Arbeitgeberin berücksichtigungsfähig ( sog. unechte Druckkündigung, vgl. BAG 18.07.2013 - 6 AZR 420/12 - NZA 2014, 109-112 Rn. 38 ) .
  • LAG Hessen, 30.12.2013 - 17 Sa 745/13

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16
    Unerheblich ist, ob die Verfahrensdauer bei rechtzeitigem Vorbringen ebenso lange gedauert hätte ( absolute Betrachtungsweise, allgemeine Auffassung, statt vieler Düwell/Lipke/Maul-Sartori, ArbGG, 4. Aufl. 2016, § 67 Rn. 32; vgl. ferner Hessisches LAG 30.12.2013 - 17 Sa 745/13 - Rn. 133 ).
  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15

    Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16
    Eine sog. echte Druckkündigung, die unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung als betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung strengen Anforderungen unterliegt und bei der sich der Arbeitgeber als Wirksamkeitsvoraussetzung schützend vor den Betroffenen stellen und alles Zumutbare versuchen muss, um die Belegschaft von ihrer Drohung abzubringen ( vgl. zuletzt BAG 19.07.2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 28, NZA 2017, 116-120 ), lag hier nicht vor, worauf auch das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat.
  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16
    Mit einer Wiederholung dieser Gründe zur Stützung einer späteren Kündigung ist der Arbeitgeber dann ausgeschlossen ( BAG 20.12.2012 - 2 AZR 867/11 - Leitsatz 2 sowie Rn. 26, NZA 2013, 1003-1007 ).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm.§ 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich und auch für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22 ) .
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

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